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Rechtsgebiet Familienrecht

Familienrecht: Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht

Das Familienrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Ehepartnern, Eltern und Kindern. Es ist das Rechtsgebiet mit den größten persönlichen Folgen – und dem höchsten Anteil einvernehmlicher Lösungen.

Trennungsjahr
12 Monate Regelvoraussetzung der Scheidung, § 1565 BGB
Scheidung ohne Zustimmung
nach 3 Jahren unwiderlegbare Zerrüttungsvermutung, § 1566 BGB
Anwaltszwang
ja mindestens ein Anwalt nötig, § 114 FamFG
Mindestselbstbehalt beim Kindesunterhalt
ab 1.450 € für Erwerbstätige, Düsseldorfer Tabelle

Ohne Trennungsjahr keine Scheidung

Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Das Gesetz vermutet das Scheitern, wenn die Eheleute seit einem Jahr getrennt leben und beide die Scheidung wollen oder der andere zustimmt (§ 1566 Abs. 1 BGB). Nach drei Jahren Trennung ist die Zustimmung entbehrlich.

Getrennt leben heißt nicht zwingend, in verschiedenen Wohnungen zu leben. Auch eine Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung zählt, wenn Küche, Bad und Haushaltsführung getrennt sind und keine gemeinsame Lebensführung mehr stattfindet.

Der Scheidungsantrag kann bereits vor Ablauf des Jahres eingereicht werden, damit der Termin zügig stattfindet. Eine Härtefallscheidung vor Ablauf des Trennungsjahres kommt nur bei schwerwiegenden Gründen wie Gewalt in Betracht.

Kindesunterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle

Der Unterhalt für minderjährige Kinder bemisst sich nach dem bereinigten Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und dem Alter des Kindes. Grundlage ist die jährlich angepasste Düsseldorfer Tabelle.

Wichtige Grundsätze:

  • Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, erfüllt seine Pflicht durch Betreuung (§ 1606 Abs. 3 BGB). Er zahlt keinen Barunterhalt.
  • Das halbe Kindergeld wird auf den Zahlbetrag angerechnet.
  • Dem Zahlenden verbleibt ein Selbstbehalt; bei Erwerbstätigen liegt er gegenüber minderjährigen Kindern bei rund 1.450 Euro monatlich.
  • Volljährige Kinder in Ausbildung haben weiterhin Anspruch, dann aber gegen beide Eltern anteilig.

Beim Jugendamt können Sie den Unterhalt kostenlos titulieren lassen. Ein Titel ist wichtig: Ohne ihn lässt sich rückständiger Unterhalt nicht vollstrecken.

Sorgerecht bleibt in der Regel gemeinsam

Bei verheirateten Eltern besteht die gemeinsame elterliche Sorge und sie besteht auch nach der Scheidung fort. Ein Antrag auf alleinige Sorge hat nur Erfolg, wenn er dem Kindeswohl am besten entspricht – etwa bei völliger Kommunikationsunfähigkeit der Eltern.

Zu unterscheiden ist zwischen:

  • Sorgerecht – die rechtliche Verantwortung für Aufenthalt, Gesundheit, Schule und Vermögen.
  • Umgangsrecht – das Recht des Kindes auf Kontakt zu beiden Eltern (§ 1684 BGB). Es ist zugleich Pflicht des umgangsberechtigten Elternteils.

Nicht verheiratete Väter erhalten das gemeinsame Sorgerecht durch Sorgeerklärung beim Jugendamt oder auf Antrag beim Familiengericht.

Zugewinn, Versorgungsausgleich und Hausrat

Ohne Ehevertrag leben Eheleute im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Bei der Scheidung wird verglichen, wie stark das Vermögen beider während der Ehe gewachsen ist; wer mehr hinzugewonnen hat, zahlt die Hälfte der Differenz aus. Wichtig: Getrennt bleibt das Vermögen die ganze Ehe über – ausgeglichen wird nur der Zuwachs.

Der Versorgungsausgleich teilt die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften. Er läuft von Amts wegen und ist bei einer Ehedauer bis drei Jahren nur auf Antrag durchzuführen.

Über Hausrat und Ehewohnung entscheidet das Gericht nur, wenn sich die Eheleute nicht einigen. Eine Einigung ist fast immer günstiger und schneller.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen zum Familienrecht

Was kostet eine Scheidung?

Die Kosten richten sich nach dem Verfahrenswert, der sich aus dem dreifachen Nettomonatseinkommen beider Eheleute sowie dem Versorgungsausgleich errechnet. Eine einvernehmliche Scheidung bei durchschnittlichem Einkommen liegt häufig bei 2.000 bis 3.500 Euro für Gericht und einen Anwalt. Wer wenig verdient, kann Verfahrenskostenhilfe beantragen.

Brauchen wir zwei Anwälte?

Nein. Vor dem Familiengericht besteht Anwaltszwang, aber es genügt, wenn ein Ehepartner anwaltlich vertreten ist und der andere dem Scheidungsantrag zustimmt. Das spart erheblich Kosten. Der Anwalt vertritt dann allerdings nur die Interessen seines Mandanten – bei strittigen Punkten braucht die Gegenseite eigene Beratung.

Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren?

Nach Ablauf des Trennungsjahres dauert eine einvernehmliche Scheidung meist vier bis acht Monate. Der Versorgungsausgleich ist der zeitbestimmende Faktor, weil die Rentenversicherungsträger Auskünfte erteilen müssen. Streitige Verfahren mit Unterhalts- und Sorgerechtsfragen dauern deutlich länger.

Wer darf in der gemeinsamen Wohnung bleiben?

Während der Trennung entscheidet das Gericht nach Billigkeit, wobei das Kindeswohl im Vordergrund steht. Wer die Kinder überwiegend betreut, bleibt meist in der Wohnung. Bei häuslicher Gewalt kann nach dem Gewaltschutzgesetz eine sofortige Wohnungszuweisung erfolgen.

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Frist im Blick behalten

Im Familienrecht entscheidet oft der Kalender. Verschaffen Sie sich zuerst Klarheit über die laufende Frist, dann über die Kosten.