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Sicherheit und Recht

Sicherheitsdienst in Kassel: Leistungen, Rechte und Auswahl

Das Bewachungsgewerbe ist streng reguliert – und Sicherheitspersonal hat weniger Befugnisse, als viele annehmen. Wer einen Dienst beauftragt, sollte beides kennen: die Leistungsarten und die Pflichtnachweise.

Leistungen

Welche Dienste ein Sicherheitsunternehmen anbietet

Revierdienst

Eine Streife fährt mehrere Objekte nach wechselndem Zeitplan an, kontrolliert Türen, Fenster und Außenanlagen und dokumentiert jeden Kontrollgang. Die günstigste Form regelmäßiger Präsenz.

Pfortendienst

Besetzung von Empfang und Zufahrt: Besucher anmelden, Ausweise ausgeben, Lieferverkehr steuern, Schlüssel verwalten. Sicherheitsaufgabe und erster Eindruck des Unternehmens zugleich.

Objekt- und Werkschutz

Dauerhafte Präsenz am Standort, häufig kombiniert mit Brandschutz-, Erste-Hilfe- und Leitstellenaufgaben. Sinnvoll bei hohen Werten oder durchgehendem Betrieb.

Veranstaltungsschutz

Einlasskontrolle, Besucherlenkung und Räumungsorganisation. Für leitende Funktionen und den Einlassbereich schreibt § 34a GewO die Sachkundeprüfung vor.

Diese drei Nachweise sollten Sie sich zeigen lassen

Bewachung ist ein erlaubnispflichtiges Gewerbe. Ein seriöser Anbieter legt die folgenden Unterlagen ohne Nachfrage vor – wer ausweicht, scheidet aus:

  1. Erlaubnis nach § 34a GewO. Sie wird nur bei nachgewiesener Zuverlässigkeit, geordneten Vermögensverhältnissen und der erforderlichen Qualifikation erteilt.
  2. Eintrag im Bewacherregister. Nicht nur das Unternehmen, auch jede eingesetzte Wachperson muss registriert sein und eine Bewacher-ID führen (§ 11b GewO).
  3. Betriebshaftpflichtversicherung. Die Bewachungsverordnung schreibt Mindestdeckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden verbindlich vor.

Für Tätigkeiten mit erhöhtem Konfliktpotenzial – Citystreife, Ladendetektiv, Türsteher – verlangt das Gesetz zusätzlich die Sachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer. Die einfache 40-stündige Unterrichtung genügt dafür nicht. Welche Tätigkeit welche Qualifikation erfordert, steht ausführlich im Überblick zum Bewachungsrecht.

Was Sicherheitspersonal darf – und was nicht

Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes sind rechtlich Privatpersonen. Sie handeln auf Grundlage der Jedermannsrechte und des Hausrechts, das sie in Vertretung des Auftraggebers ausüben.

Erlaubt ist:

  • Zutritt verweigern und Hausverbote aussprechen (Hausrecht, §§ 903, 1004 BGB)
  • einen auf frischer Tat Betroffenen festhalten, bis die Polizei eintrifft (§ 127 Abs. 1 StPO)
  • einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff abwehren (Notwehr und Nothilfe, § 32 StGB)
  • anvertraute Sachen gegen verbotene Eigenmacht sichern (§ 859 BGB)

Nicht erlaubt ist:

  • eine Durchsuchung von Person oder Tasche gegen den Willen des Betroffenen
  • das Einbehalten von Ausweisen oder das Erzwingen von Personalienangaben
  • Festhalten ohne konkreten Tatverdacht oder über das notwendige Maß hinaus

Jede Maßnahme muss verhältnismäßig sein. Überschreitungen können als Nötigung, Freiheitsberaubung oder Körperverletzung strafbar sein – und lösen zugleich die Haftung des Bewachungsunternehmens nach § 831 BGB aus.

Was den Preis bestimmt

Sicherheitsdienstleistungen werden fast immer nach Stundensätzen abgerechnet. Die Höhe hängt ab von:

  • Qualifikation – Unterrichtung, Sachkunde oder ausgebildete Fachkraft
  • Einsatzzeit – Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge nach Tarifvertrag
  • Einsatzart – Revierfahrten sind deutlich günstiger als dauerhafte Präsenz
  • Vertragslaufzeit – Daueraufträge liegen unter Einzelbeauftragungen

Für das Wach- und Sicherheitsgewerbe gelten allgemeinverbindliche Tarifverträge mit nach Bundesland und Tätigkeit gestaffelten Lohngruppen. Angebote deutlich unter dem Marktniveau sind ein Warnsignal: Sie deuten auf unterschrittene Tariflöhne oder nicht registriertes Personal hin – ein Risiko, das über die Auftraggeberhaftung auf Sie zurückfallen kann.

Anbieter in Kassel und Nordhessen

Im Raum Kassel sind mehrere zugelassene Bewachungsunternehmen tätig. Wer Revier-, Pforten- oder Objektschutz sucht und die oben genannten Nachweise prüfen möchte, findet ein Beispiel für einen ortsansässigen Anbieter bei S.U.K Sicherheit in Kassel. Lassen Sie sich – dort wie überall – Erlaubnis, Registereinträge und Versicherungsnachweis vorlegen und vergleichen Sie mindestens zwei Angebote auf derselben Leistungsbeschreibung.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen zum Sicherheitsdienst

Was ist der Unterschied zwischen Revierdienst und Objektschutz?

Beim Revierdienst fährt eine Streife mehrere Objekte nach einem wechselnden Zeitplan an und kontrolliert sie. Beim Objektschutz ist Personal dauerhaft vor Ort. Der Revierdienst ist deutlich günstiger, der Objektschutz bietet lückenlose Präsenz.

Woran erkenne ich einen seriösen Sicherheitsdienst?

An drei Nachweisen: der Erlaubnis nach § 34a GewO, dem Eintrag des eingesetzten Personals im Bewacherregister und dem Nachweis der vorgeschriebenen Betriebshaftpflichtversicherung. Ein seriöser Anbieter legt alle drei ohne Rückfrage vor.

Darf Sicherheitspersonal Personalien feststellen?

Nein, nicht gegen den Willen des Betroffenen. Sicherheitsmitarbeiter sind Privatpersonen ohne hoheitliche Befugnisse. Sie dürfen nach § 127 StPO nur bei einer Tat auf frischer Tat festhalten, bis die Polizei eintrifft.

Die rechtliche Seite im Detail

Erlaubnis nach § 34a GewO, Sachkundeprüfung, Hausrecht und Haftung: Das Bewachungsrecht ist als eigenes Rechtsgebiet ausführlich aufbereitet.