Revierdienst
Eine Streife fährt mehrere Objekte nach wechselndem Zeitplan an, kontrolliert Türen, Fenster und Außenanlagen und dokumentiert jeden Kontrollgang. Die günstigste Form regelmäßiger Präsenz.
Sicherheit und Recht
Das Bewachungsgewerbe ist streng reguliert – und Sicherheitspersonal hat weniger Befugnisse, als viele annehmen. Wer einen Dienst beauftragt, sollte beides kennen: die Leistungsarten und die Pflichtnachweise.
Leistungen
Eine Streife fährt mehrere Objekte nach wechselndem Zeitplan an, kontrolliert Türen, Fenster und Außenanlagen und dokumentiert jeden Kontrollgang. Die günstigste Form regelmäßiger Präsenz.
Besetzung von Empfang und Zufahrt: Besucher anmelden, Ausweise ausgeben, Lieferverkehr steuern, Schlüssel verwalten. Sicherheitsaufgabe und erster Eindruck des Unternehmens zugleich.
Dauerhafte Präsenz am Standort, häufig kombiniert mit Brandschutz-, Erste-Hilfe- und Leitstellenaufgaben. Sinnvoll bei hohen Werten oder durchgehendem Betrieb.
Einlasskontrolle, Besucherlenkung und Räumungsorganisation. Für leitende Funktionen und den Einlassbereich schreibt § 34a GewO die Sachkundeprüfung vor.
Bewachung ist ein erlaubnispflichtiges Gewerbe. Ein seriöser Anbieter legt die folgenden Unterlagen ohne Nachfrage vor – wer ausweicht, scheidet aus:
Für Tätigkeiten mit erhöhtem Konfliktpotenzial – Citystreife, Ladendetektiv, Türsteher – verlangt das Gesetz zusätzlich die Sachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer. Die einfache 40-stündige Unterrichtung genügt dafür nicht. Welche Tätigkeit welche Qualifikation erfordert, steht ausführlich im Überblick zum Bewachungsrecht.
Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes sind rechtlich Privatpersonen. Sie handeln auf Grundlage der Jedermannsrechte und des Hausrechts, das sie in Vertretung des Auftraggebers ausüben.
Erlaubt ist:
Nicht erlaubt ist:
Jede Maßnahme muss verhältnismäßig sein. Überschreitungen können als Nötigung, Freiheitsberaubung oder Körperverletzung strafbar sein – und lösen zugleich die Haftung des Bewachungsunternehmens nach § 831 BGB aus.
Sicherheitsdienstleistungen werden fast immer nach Stundensätzen abgerechnet. Die Höhe hängt ab von:
Für das Wach- und Sicherheitsgewerbe gelten allgemeinverbindliche Tarifverträge mit nach Bundesland und Tätigkeit gestaffelten Lohngruppen. Angebote deutlich unter dem Marktniveau sind ein Warnsignal: Sie deuten auf unterschrittene Tariflöhne oder nicht registriertes Personal hin – ein Risiko, das über die Auftraggeberhaftung auf Sie zurückfallen kann.
Im Raum Kassel sind mehrere zugelassene Bewachungsunternehmen tätig. Wer Revier-, Pforten- oder Objektschutz sucht und die oben genannten Nachweise prüfen möchte, findet ein Beispiel für einen ortsansässigen Anbieter bei S.U.K Sicherheit in Kassel. Lassen Sie sich – dort wie überall – Erlaubnis, Registereinträge und Versicherungsnachweis vorlegen und vergleichen Sie mindestens zwei Angebote auf derselben Leistungsbeschreibung.
Fragen und Antworten
Beim Revierdienst fährt eine Streife mehrere Objekte nach einem wechselnden Zeitplan an und kontrolliert sie. Beim Objektschutz ist Personal dauerhaft vor Ort. Der Revierdienst ist deutlich günstiger, der Objektschutz bietet lückenlose Präsenz.
An drei Nachweisen: der Erlaubnis nach § 34a GewO, dem Eintrag des eingesetzten Personals im Bewacherregister und dem Nachweis der vorgeschriebenen Betriebshaftpflichtversicherung. Ein seriöser Anbieter legt alle drei ohne Rückfrage vor.
Nein, nicht gegen den Willen des Betroffenen. Sicherheitsmitarbeiter sind Privatpersonen ohne hoheitliche Befugnisse. Sie dürfen nach § 127 StPO nur bei einer Tat auf frischer Tat festhalten, bis die Polizei eintrifft.
Erlaubnis nach § 34a GewO, Sachkundeprüfung, Hausrecht und Haftung: Das Bewachungsrecht ist als eigenes Rechtsgebiet ausführlich aufbereitet.