Kosten und Finanzierung
Anwaltskosten: Was ein Rechtsanwalt wirklich kostet
Anwaltskosten sind in Deutschland nicht frei verhandelbar, sondern größtenteils gesetzlich geregelt. Wer das System kennt, kann die Rechnung vorher abschätzen – und weiß, wann jemand anderes sie zahlt.
- Erstberatung für Verbraucher
- max. 190 € netto § 34 RVG
- Beratungshilfe Eigenanteil
- 15 € beim Amtsgericht zu beantragen
- Auslagenpauschale
- max. 20 € Nr. 7002 VV RVG
- Arbeitsgericht 1. Instanz
- keine Kostenerstattung § 12a ArbGG
Zwei Wege der Abrechnung
Grundlage ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es sieht keine Stundensätze vor, sondern knüpft die Gebühr an den Gegenstandswert – also daran, worum wirtschaftlich gestritten wird. Wer 800 Euro Kaution zurückfordert, zahlt weniger als jemand, der um eine Immobilie streitet, obwohl der Aufwand ähnlich sein kann.
Alternativ ist eine Vergütungsvereinbarung zulässig, meist auf Stundenbasis. Sie muss in Textform geschlossen werden und als solche bezeichnet sein. In gerichtlichen Verfahren darf sie die gesetzlichen Gebühren nicht unterschreiten. Übliche Stundensätze liegen zwischen 150 und 350 Euro netto.
Die Erstberatung ist gedeckelt
Für Verbraucher begrenzt § 34 RVG die Erstberatungsgebühr auf 190 Euro netto. Mit Auslagenpauschale und Umsatzsteuer ergeben sich rund 226 Euro. Diese Grenze gilt nur für Verbraucher – Unternehmen können höhere Beratungshonorare vereinbaren.
Viele Kanzleien rechnen die Erstberatungsgebühr an, wenn Sie sie anschließend beauftragen. Fragen Sie danach, bevor Sie den Termin vereinbaren, und klären Sie im selben Gespräch, ob eine Rechtsschutzversicherung greift.
So entsteht die Rechnung: ein Beispiel
Angenommen, Sie fordern außergerichtlich 5.000 Euro. Aus der Gebührentabelle (Anlage 2 zu § 13 RVG) ergibt sich dafür eine einfache Gebühr von 334 Euro. Für die außergerichtliche Vertretung fällt üblicherweise eine 1,3-fache Geschäftsgebühr an:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Geschäftsgebühr 1,3 (Nr. 2300 VV RVG) | 434,20 € |
| Auslagenpauschale (Nr. 7002 VV RVG) | 20,00 € |
| Zwischensumme netto | 454,20 € |
| Umsatzsteuer 19 % | 86,30 € |
| Gesamt | 540,50 € |
Kommt es zum Gerichtsverfahren, treten Verfahrens- und Terminsgebühr hinzu, dazu die Gerichtskosten. Als Faustregel: Ein Zivilprozess in erster Instanz kostet insgesamt etwa das Drei- bis Vierfache der außergerichtlichen Gebühr.
Wer die Kosten am Ende trägt
- Zivilverfahren: Die unterlegene Partei trägt die Kosten beider Seiten (§ 91 ZPO). Bei Teilerfolg werden sie quotiert.
- Arbeitsgericht, 1. Instanz: Jede Seite zahlt ihren eigenen Anwalt – auch wenn sie gewinnt (§ 12a ArbGG).
- Sozialgericht: Für Versicherte und Leistungsempfänger fallen keine Gerichtskosten an (§ 183 SGG). Bei Erfolg erstattet die Behörde die Anwaltskosten.
- Verkehrsunfall ohne eigenes Verschulden: Die gegnerische Haftpflichtversicherung trägt Ihre Anwaltskosten als Teil des Schadens.
- Bußgeldverfahren: Bei Einstellung oder Freispruch trägt die Staatskasse die notwendigen Auslagen.
Wenn das Geld nicht reicht
Zwei staatliche Instrumente sorgen dafür, dass Rechtsschutz nicht am Einkommen scheitert:
- Beratungshilfe für die außergerichtliche Beratung. Antrag beim Amtsgericht des Wohnorts, vorab oder innerhalb von vier Wochen. Eigenanteil: 15 Euro.
- Prozesskostenhilfe (im Familienrecht: Verfahrenskostenhilfe) für das gerichtliche Verfahren. Voraussetzung sind hinreichende Erfolgsaussicht und fehlende Mutwilligkeit. Je nach Einkommen wird sie ohne oder gegen Ratenzahlung bewilligt.
Eine Rechtsschutzversicherung greift nur für Rechtsgebiete, die im Vertrag eingeschlossen sind, und in der Regel erst nach einer Wartezeit von drei Monaten. Familien- und Erbrecht sind meist nur als Beratungsleistung abgedeckt.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen zu Anwaltskosten
Was kostet ein Anwalt pro Stunde?
Bei einer Vergütungsvereinbarung sind Stundensätze zwischen 150 und 350 Euro netto üblich, in Spezialgebieten auch mehr. Ohne Vereinbarung rechnet der Anwalt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab – dann zählt nicht die Zeit, sondern der Gegenstandswert.
Wie hoch ist die Erstberatungsgebühr?
Für Verbraucher ist sie nach § 34 RVG auf 190 Euro netto gedeckelt, mit Auslagenpauschale und Umsatzsteuer also rund 226 Euro. Diese Grenze gilt nur für Verbraucher, nicht für Unternehmen.
Wer zahlt die Anwaltskosten, wenn ich gewinne?
In Zivilverfahren trägt die unterlegene Partei die Kosten beider Seiten (§ 91 ZPO). Eine wichtige Ausnahme ist das Arbeitsgericht: In der ersten Instanz zahlt jede Seite ihren eigenen Anwalt, unabhängig vom Ausgang (§ 12a ArbGG).
Was ist Beratungshilfe?
Beratungshilfe ist die staatliche Kostenübernahme für außergerichtliche Beratung bei geringem Einkommen. Sie beantragen sie beim Amtsgericht Ihres Wohnorts, entweder vorab oder innerhalb von vier Wochen danach. Der Eigenanteil beträgt 15 Euro.
Was kostet ein Anwalt bei einem Gegenstandswert von 5.000 Euro?
Außergerichtlich fällt meist eine 1,3-fache Geschäftsgebühr an. Bei einer einfachen Gebühr von 334 Euro sind das rund 434 Euro, zuzüglich Auslagenpauschale von 20 Euro und Umsatzsteuer also etwa 540 Euro brutto. Kommt es zum Prozess, addieren sich Verfahrens- und Terminsgebühr sowie die Gerichtskosten.
Erst das Rechtsgebiet, dann die Kosten
Welche Gebühr anfällt, hängt vom Gegenstandswert ab – und der ergibt sich aus Ihrem Fall. Die Übersicht der Rechtsgebiete hilft bei der Einordnung.