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Nachschlagewerk

Fristen im Recht: alle wichtigen Termine auf einen Blick

49 Fristen aus acht Rechtsgebieten – mit Dauer, Fristbeginn, Fundstelle und der Folge, wenn Sie sie versäumen. Fristen sind im deutschen Recht der häufigste Grund dafür, dass ein berechtigter Anspruch scheitert.

So werden Fristen berechnet

Die Berechnung ist in §§ 187 bis 193 BGB geregelt und gilt weit über das Zivilrecht hinaus. Drei Regeln decken fast alle Fälle ab:

  • Der Ereignistag zählt nicht mit (§ 187 Abs. 1 BGB). Zustellung am Montag, dem 3. März – die Zwei-Wochen-Frist endet am Montag, dem 17. März, um 24 Uhr.
  • Monatsfristen enden am gleichen Kalendertag (§ 188 Abs. 2 BGB). Fehlt dieser Tag im Folgemonat, etwa der 31. Februar, endet die Frist am letzten Tag des Monats.
  • Wochenenden und Feiertage verschieben das Ende (§ 193 BGB) auf den nächsten Werktag. Maßgeblich sind die Feiertage am Ort der Leistung.

Fristwahrend ist immer der Eingang beim Empfänger, nicht der Poststempel. Bei knappen Fristen zählen nur belastbare Wege: Fax mit Sendebericht, persönliche Abgabe mit Eingangsstempel auf einer Kopie oder der Nachtbriefkasten des Gerichts.

Ausschlussfrist oder Verjährung?

Der Unterschied entscheidet darüber, ob ein Anspruch noch zu retten ist.

AusschlussfristVerjährung
WirkungDas Recht erlischtDas Recht bleibt, ist aber nicht mehr durchsetzbar
Prüfungvon Amts wegennur auf Einrede des Schuldners
Beispiel3 Wochen Kündigungsschutzklage3 Jahre Pflichtteilsanspruch
Rettung möglich?nur ausnahmsweiseHemmung durch Verhandlung oder Klage

Arbeitsrecht

Kündigung, Abmahnung, Arbeitszeugnis und Lohn · Zum Rechtsgebiet

Fristen im Arbeitsrecht
Frist Dauer Beginn Fundstelle Folge bei Versäumnis
Kündigungsschutzklage 3 Wochen Zugang der Kündigung § 4 KSchG Kündigung gilt als von Anfang an wirksam (§ 7 KSchG)
Meldung arbeitsuchend 3 Tage Kenntnis vom Beendigungszeitpunkt § 38 SGB III Sperrzeit von einer Woche
Ordentliche Kündigungsfrist (Grundfrist) 4 Wochen Zugang, zum 15. oder Monatsende § 622 BGB Kündigung wirkt zum nächstzulässigen Termin
Außerordentliche Kündigung erklären 2 Wochen Kenntnis der maßgebenden Tatsachen § 626 Abs. 2 BGB Fristlose Kündigung ist unwirksam
Zeugnisberichtigung verlangen meist 6 Monate Erhalt des Zeugnisses Verwirkung, § 242 BGB Anspruch gilt als verwirkt
Tarifliche Ausschlussfristen oft 3 Monate Fälligkeit des Anspruchs Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag Lohnansprüche verfallen ersatzlos

Familienrecht

Scheidung, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht · Zum Rechtsgebiet

Fristen im Familienrecht
Frist Dauer Beginn Fundstelle Folge bei Versäumnis
Trennungsjahr 12 Monate Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft § 1566 Abs. 1 BGB Scheidungsantrag wird abgewiesen
Scheidung ohne Zustimmung 3 Jahre Beginn des Getrenntlebens § 1566 Abs. 2 BGB Zustimmung des Partners bleibt nötig
Versöhnungsversuch unschädlich bis rund 3 Monate Wiederaufnahme des Zusammenlebens § 1567 Abs. 2 BGB Trennungsjahr beginnt neu
Trennungsunterhalt rückwirkend ab Aufforderung Verzugssetzung oder Auskunftsverlangen § 1613 BGB Für die Zeit davor besteht kein Anspruch
Vaterschaft anfechten 2 Jahre Kenntnis der Umstände gegen die Vaterschaft § 1600b BGB Anfechtung ausgeschlossen
Beschwerde gegen Familiengerichtsbeschluss 1 Monat Bekanntgabe des Beschlusses § 63 FamFG Beschluss wird rechtskräftig

Erbrecht

Testament, Pflichtteil, Erbschein und Ausschlagung · Zum Rechtsgebiet

Fristen im Erbrecht
Frist Dauer Beginn Fundstelle Folge bei Versäumnis
Erbe ausschlagen 6 Wochen Kenntnis von Erbfall und Berufung § 1944 BGB Erbe gilt als angenommen, Haftung mit Privatvermögen
Erbe ausschlagen mit Auslandsbezug 6 Monate Kenntnis von Erbfall und Berufung § 1944 Abs. 3 BGB wie oben
Pflichtteil geltend machen 3 Jahre Jahresende nach Kenntnis von Erbfall und Enterbung § 195, § 199 BGB Anspruch verjährt
Pflichtteilsergänzung bei Schenkungen 10 Jahre Vollzug der Schenkung § 2325 BGB Anrechnung schmilzt jährlich um 10 Prozent
Testament anfechten 1 Jahr Kenntnis vom Anfechtungsgrund § 2082 BGB Anfechtung ausgeschlossen
Erbschaftsteuer anzeigen 3 Monate Kenntnis vom Erwerb § 30 ErbStG Ordnungswidrigkeit, mögliche Steuerhinterziehung

Sozialrecht

Bürgergeld, Rente, Pflegegrad und Schwerbehinderung · Zum Rechtsgebiet

Fristen im Sozialrecht
Frist Dauer Beginn Fundstelle Folge bei Versäumnis
Widerspruch gegen Bescheid 1 Monat Bekanntgabe des Bescheids § 84 SGG Bescheid wird bestandskräftig
Widerspruch ohne Rechtsbehelfsbelehrung 1 Jahr Bekanntgabe des Bescheids § 66 Abs. 2 SGG Bescheid wird bestandskräftig
Klage beim Sozialgericht 1 Monat Zustellung des Widerspruchsbescheids § 87 SGG Widerspruchsbescheid wird bestandskräftig
Bekanntgabefiktion bei Postzustellung 3 Tage Aufgabe zur Post § 37 Abs. 2 SGB X bestimmt den Fristbeginn
Untätigkeitsklage möglich ab 3 Monate Eingang des Widerspruchs § 88 SGG keine, es ist ein Recht
Überprüfungsantrag rückwirkend 1 Jahr Jahr der Antragstellung § 44 SGB X ältere Leistungen werden nicht nachgezahlt

Verkehrsrecht

Bußgeldbescheid, Fahrverbot, Punkte und Unfall · Zum Rechtsgebiet

Fristen im Verkehrsrecht
Frist Dauer Beginn Fundstelle Folge bei Versäumnis
Einspruch gegen Bußgeldbescheid 2 Wochen Zustellung des Bescheids § 67 OWiG Bescheid wird rechtskräftig, Punkte werden eingetragen
Verjährung im Bußgeldverfahren 3 Monate Tag des Verstoßes § 26 Abs. 3 StVG Verfolgung ist ausgeschlossen
Fahrverbot antreten (Wahlrecht) 4 Monate Rechtskraft, nur bei erstmaligem Fahrverbot § 25 Abs. 2a StVG Fahrverbot beginnt automatisch
Tilgung 1 Punkt 2 Jahre 6 Monate Rechtskraft der Entscheidung § 29 StVG Punkt bleibt bis dahin verwertbar
Tilgung 2 Punkte 5 Jahre Rechtskraft der Entscheidung § 29 StVG wie oben
Tilgung 3 Punkte 10 Jahre Rechtskraft der Entscheidung § 29 StVG wie oben
Schadensersatz nach Verkehrsunfall 3 Jahre Jahresende nach Kenntnis von Schaden und Schädiger § 195, § 199 BGB Anspruch verjährt

Mietrecht

Mieterhöhung, Betriebskosten, Mängel und Eigenbedarf · Zum Rechtsgebiet

Fristen im Mietrecht
Frist Dauer Beginn Fundstelle Folge bei Versäumnis
Betriebskostenabrechnung erstellen 12 Monate Ende des Abrechnungszeitraums § 556 Abs. 3 BGB Vermieter kann nichts mehr nachfordern
Einwendungen gegen die Abrechnung 12 Monate Zugang der Abrechnung § 556 Abs. 3 Satz 5 BGB Einwendungen sind ausgeschlossen
Kündigungsfrist des Mieters 3 Monate Zugang bis zum 3. Werktag des Monats § 573c BGB Kündigung wirkt einen Monat später
Kündigungsfrist des Vermieters 3 / 6 / 9 Monate gestaffelt nach 5 und 8 Jahren Mietdauer § 573c Abs. 1 BGB Kündigung wirkt später
Widerspruch gegen Kündigung (Sozialklausel) bis 2 Monate vor Ende Vertragsende § 574b BGB Widerspruchsrecht entfällt
Zustimmung zur Mieterhöhung bis Ende des übernächsten Monats Zugang des Erhöhungsverlangens § 558b BGB Vermieter kann auf Zustimmung klagen
Sperrfrist zwischen Mieterhöhungen 15 Monate letzte Mieterhöhung § 558 Abs. 1 BGB Erhöhungsverlangen ist unwirksam

IT-Recht

DSGVO, Abmahnung, Impressum und Widerrufsrecht · Zum Rechtsgebiet

Fristen im IT-Recht
Frist Dauer Beginn Fundstelle Folge bei Versäumnis
Auskunft nach Art. 15 DSGVO 1 Monat Eingang des Antrags Art. 12 Abs. 3 DSGVO Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde möglich
Meldung einer Datenpanne 72 Stunden Kenntnis von der Verletzung Art. 33 DSGVO Bußgeld möglich
Widerrufsrecht im Onlinehandel 14 Tage Erhalt der Ware § 355 BGB Widerruf ausgeschlossen
Widerruf bei fehlender Belehrung 12 Monate und 14 Tage Erhalt der Ware § 356 Abs. 3 BGB danach erlischt das Recht
Gewährleistung bei Neuware 2 Jahre Übergabe der Sache § 438 BGB Mängelansprüche verjähren
Unterlassungserklärung bindet 30 Jahre Annahme der Erklärung § 195, § 197 BGB jeder Verstoß löst Vertragsstrafe aus

Sicherheitsrecht

§ 34a GewO, Sachkunde, Hausrecht und Jedermannsrechte · Zum Rechtsgebiet

Fristen im Sicherheitsrecht
Frist Dauer Beginn Fundstelle Folge bei Versäumnis
Unterrichtung nach § 34a GewO 40 Stunden Lehrgangsbeginn bei der IHK § 34a Abs. 1 GewO ohne Nachweis kein Einsatz
Eintrag im Bewacherregister vor Einsatzbeginn Beschäftigungsaufnahme § 11b GewO Bußgeld für das Unternehmen
Zuverlässigkeitsüberprüfung wiederholen alle 5 Jahre letzte Überprüfung § 34a Abs. 1 GewO Erlaubnis kann widerrufen werden
Vorläufige Festnahme meldet an Polizei unverzüglich Festhalten der Person § 127 Abs. 1 StPO Freiheitsberaubung möglich
Löschung von Videoaufzeichnungen meist 48 bis 72 Stunden Aufzeichnung Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO Verstoß gegen Speicherbegrenzung

Fragen und Antworten

Häufige Fragen zu Fristen

Wie wird eine Frist in Tagen oder Wochen berechnet?

Der Tag des Ereignisses zählt nicht mit (§ 187 Abs. 1 BGB). Eine Zwei-Wochen-Frist ab Zustellung am Montag, dem 3. März, endet am Montag, dem 17. März, um 24 Uhr. Bei Monatsfristen endet die Frist an dem Tag des Folgemonats, der dem Ereignistag entspricht (§ 188 Abs. 2 BGB).

Was gilt, wenn das Fristende auf einen Sonntag fällt?

Fällt das Ende einer Frist auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 193 BGB). Maßgeblich sind die Feiertage am Ort der Leistung – in Hessen also die hessischen.

Was ist der Unterschied zwischen Ausschlussfrist und Verjährung?

Eine Ausschlussfrist vernichtet das Recht selbst: Nach Ablauf ist der Anspruch endgültig weg, das Gericht prüft das von Amts wegen. Bei der Verjährung bleibt der Anspruch bestehen, der Schuldner kann die Leistung aber verweigern – und muss sich darauf ausdrücklich berufen. Die Drei-Wochen-Frist der Kündigungsschutzklage ist eine Ausschlussfrist, die Dreijahresfrist beim Pflichtteil eine Verjährungsfrist.

Lässt sich eine versäumte Frist noch retten?

Nur ausnahmsweise. Im Sozialrecht hilft der Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X, im Arbeitsrecht die nachträgliche Klagezulassung nach § 5 KSchG, im gerichtlichen Verfahren die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Alle setzen voraus, dass Sie die Versäumung nicht zu vertreten haben – Urlaub, Krankheit ohne Vertretungsmöglichkeit oder Unkenntnis genügen dafür meist nicht.

Zählt der Poststempel oder der Eingang bei der Behörde?

Der Eingang. Fristwahrend ist, wann das Schreiben beim Empfänger ankommt, nicht wann Sie es abgeschickt haben. Bei knappen Fristen sind Fax mit Sendebericht, persönliche Abgabe mit Eingangsstempel auf einer Kopie oder der Einwurf in den Nachtbriefkasten des Gerichts die sicheren Wege.

Stand und Verbindlichkeit

Alle Angaben mit Stand August 2026. Die Fundstellen sind angegeben, damit Sie jede Zahl selbst nachprüfen können. Ob eine Frist in Ihrem Fall bereits läuft und wann genau sie begonnen hat, kann nur eine Anwältin oder ein Anwalt nach Prüfung Ihrer Unterlagen beurteilen.

Eine Frist läuft bereits?

Dann zählt jeder Tag. Verschaffen Sie sich zuerst Klarheit über das Rechtsgebiet, dann über die Kosten – und holen Sie anwaltlichen Rat, bevor die Frist abläuft.