Nachschlagewerk
Fristen im Recht: alle wichtigen Termine auf einen Blick
49 Fristen aus acht Rechtsgebieten – mit Dauer, Fristbeginn, Fundstelle und der Folge, wenn Sie sie versäumen. Fristen sind im deutschen Recht der häufigste Grund dafür, dass ein berechtigter Anspruch scheitert.
So werden Fristen berechnet
Die Berechnung ist in §§ 187 bis 193 BGB geregelt und gilt weit über das Zivilrecht hinaus. Drei Regeln decken fast alle Fälle ab:
- Der Ereignistag zählt nicht mit (§ 187 Abs. 1 BGB). Zustellung am Montag, dem 3. März – die Zwei-Wochen-Frist endet am Montag, dem 17. März, um 24 Uhr.
- Monatsfristen enden am gleichen Kalendertag (§ 188 Abs. 2 BGB). Fehlt dieser Tag im Folgemonat, etwa der 31. Februar, endet die Frist am letzten Tag des Monats.
- Wochenenden und Feiertage verschieben das Ende (§ 193 BGB) auf den nächsten Werktag. Maßgeblich sind die Feiertage am Ort der Leistung.
Fristwahrend ist immer der Eingang beim Empfänger, nicht der Poststempel. Bei knappen Fristen zählen nur belastbare Wege: Fax mit Sendebericht, persönliche Abgabe mit Eingangsstempel auf einer Kopie oder der Nachtbriefkasten des Gerichts.
Ausschlussfrist oder Verjährung?
Der Unterschied entscheidet darüber, ob ein Anspruch noch zu retten ist.
| Ausschlussfrist | Verjährung | |
|---|---|---|
| Wirkung | Das Recht erlischt | Das Recht bleibt, ist aber nicht mehr durchsetzbar |
| Prüfung | von Amts wegen | nur auf Einrede des Schuldners |
| Beispiel | 3 Wochen Kündigungsschutzklage | 3 Jahre Pflichtteilsanspruch |
| Rettung möglich? | nur ausnahmsweise | Hemmung durch Verhandlung oder Klage |
Arbeitsrecht
Kündigung, Abmahnung, Arbeitszeugnis und Lohn · Zum Rechtsgebiet
| Frist | Dauer | Beginn | Fundstelle | Folge bei Versäumnis |
|---|---|---|---|---|
| Kündigungsschutzklage | 3 Wochen | Zugang der Kündigung | § 4 KSchG |
Kündigung gilt als von Anfang an wirksam (§ 7 KSchG) |
| Meldung arbeitsuchend | 3 Tage | Kenntnis vom Beendigungszeitpunkt | § 38 SGB III |
Sperrzeit von einer Woche |
| Ordentliche Kündigungsfrist (Grundfrist) | 4 Wochen | Zugang, zum 15. oder Monatsende | § 622 BGB |
Kündigung wirkt zum nächstzulässigen Termin |
| Außerordentliche Kündigung erklären | 2 Wochen | Kenntnis der maßgebenden Tatsachen | § 626 Abs. 2 BGB |
Fristlose Kündigung ist unwirksam |
| Zeugnisberichtigung verlangen | meist 6 Monate | Erhalt des Zeugnisses | Verwirkung, § 242 BGB |
Anspruch gilt als verwirkt |
| Tarifliche Ausschlussfristen | oft 3 Monate | Fälligkeit des Anspruchs | Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag |
Lohnansprüche verfallen ersatzlos |
Familienrecht
Scheidung, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht · Zum Rechtsgebiet
| Frist | Dauer | Beginn | Fundstelle | Folge bei Versäumnis |
|---|---|---|---|---|
| Trennungsjahr | 12 Monate | Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft | § 1566 Abs. 1 BGB |
Scheidungsantrag wird abgewiesen |
| Scheidung ohne Zustimmung | 3 Jahre | Beginn des Getrenntlebens | § 1566 Abs. 2 BGB |
Zustimmung des Partners bleibt nötig |
| Versöhnungsversuch unschädlich bis | rund 3 Monate | Wiederaufnahme des Zusammenlebens | § 1567 Abs. 2 BGB |
Trennungsjahr beginnt neu |
| Trennungsunterhalt rückwirkend | ab Aufforderung | Verzugssetzung oder Auskunftsverlangen | § 1613 BGB |
Für die Zeit davor besteht kein Anspruch |
| Vaterschaft anfechten | 2 Jahre | Kenntnis der Umstände gegen die Vaterschaft | § 1600b BGB |
Anfechtung ausgeschlossen |
| Beschwerde gegen Familiengerichtsbeschluss | 1 Monat | Bekanntgabe des Beschlusses | § 63 FamFG |
Beschluss wird rechtskräftig |
Erbrecht
Testament, Pflichtteil, Erbschein und Ausschlagung · Zum Rechtsgebiet
| Frist | Dauer | Beginn | Fundstelle | Folge bei Versäumnis |
|---|---|---|---|---|
| Erbe ausschlagen | 6 Wochen | Kenntnis von Erbfall und Berufung | § 1944 BGB |
Erbe gilt als angenommen, Haftung mit Privatvermögen |
| Erbe ausschlagen mit Auslandsbezug | 6 Monate | Kenntnis von Erbfall und Berufung | § 1944 Abs. 3 BGB |
wie oben |
| Pflichtteil geltend machen | 3 Jahre | Jahresende nach Kenntnis von Erbfall und Enterbung | § 195, § 199 BGB |
Anspruch verjährt |
| Pflichtteilsergänzung bei Schenkungen | 10 Jahre | Vollzug der Schenkung | § 2325 BGB |
Anrechnung schmilzt jährlich um 10 Prozent |
| Testament anfechten | 1 Jahr | Kenntnis vom Anfechtungsgrund | § 2082 BGB |
Anfechtung ausgeschlossen |
| Erbschaftsteuer anzeigen | 3 Monate | Kenntnis vom Erwerb | § 30 ErbStG |
Ordnungswidrigkeit, mögliche Steuerhinterziehung |
Sozialrecht
Bürgergeld, Rente, Pflegegrad und Schwerbehinderung · Zum Rechtsgebiet
| Frist | Dauer | Beginn | Fundstelle | Folge bei Versäumnis |
|---|---|---|---|---|
| Widerspruch gegen Bescheid | 1 Monat | Bekanntgabe des Bescheids | § 84 SGG |
Bescheid wird bestandskräftig |
| Widerspruch ohne Rechtsbehelfsbelehrung | 1 Jahr | Bekanntgabe des Bescheids | § 66 Abs. 2 SGG |
Bescheid wird bestandskräftig |
| Klage beim Sozialgericht | 1 Monat | Zustellung des Widerspruchsbescheids | § 87 SGG |
Widerspruchsbescheid wird bestandskräftig |
| Bekanntgabefiktion bei Postzustellung | 3 Tage | Aufgabe zur Post | § 37 Abs. 2 SGB X |
bestimmt den Fristbeginn |
| Untätigkeitsklage möglich ab | 3 Monate | Eingang des Widerspruchs | § 88 SGG |
keine, es ist ein Recht |
| Überprüfungsantrag rückwirkend | 1 Jahr | Jahr der Antragstellung | § 44 SGB X |
ältere Leistungen werden nicht nachgezahlt |
Verkehrsrecht
Bußgeldbescheid, Fahrverbot, Punkte und Unfall · Zum Rechtsgebiet
| Frist | Dauer | Beginn | Fundstelle | Folge bei Versäumnis |
|---|---|---|---|---|
| Einspruch gegen Bußgeldbescheid | 2 Wochen | Zustellung des Bescheids | § 67 OWiG |
Bescheid wird rechtskräftig, Punkte werden eingetragen |
| Verjährung im Bußgeldverfahren | 3 Monate | Tag des Verstoßes | § 26 Abs. 3 StVG |
Verfolgung ist ausgeschlossen |
| Fahrverbot antreten (Wahlrecht) | 4 Monate | Rechtskraft, nur bei erstmaligem Fahrverbot | § 25 Abs. 2a StVG |
Fahrverbot beginnt automatisch |
| Tilgung 1 Punkt | 2 Jahre 6 Monate | Rechtskraft der Entscheidung | § 29 StVG |
Punkt bleibt bis dahin verwertbar |
| Tilgung 2 Punkte | 5 Jahre | Rechtskraft der Entscheidung | § 29 StVG |
wie oben |
| Tilgung 3 Punkte | 10 Jahre | Rechtskraft der Entscheidung | § 29 StVG |
wie oben |
| Schadensersatz nach Verkehrsunfall | 3 Jahre | Jahresende nach Kenntnis von Schaden und Schädiger | § 195, § 199 BGB |
Anspruch verjährt |
Mietrecht
Mieterhöhung, Betriebskosten, Mängel und Eigenbedarf · Zum Rechtsgebiet
| Frist | Dauer | Beginn | Fundstelle | Folge bei Versäumnis |
|---|---|---|---|---|
| Betriebskostenabrechnung erstellen | 12 Monate | Ende des Abrechnungszeitraums | § 556 Abs. 3 BGB |
Vermieter kann nichts mehr nachfordern |
| Einwendungen gegen die Abrechnung | 12 Monate | Zugang der Abrechnung | § 556 Abs. 3 Satz 5 BGB |
Einwendungen sind ausgeschlossen |
| Kündigungsfrist des Mieters | 3 Monate | Zugang bis zum 3. Werktag des Monats | § 573c BGB |
Kündigung wirkt einen Monat später |
| Kündigungsfrist des Vermieters | 3 / 6 / 9 Monate | gestaffelt nach 5 und 8 Jahren Mietdauer | § 573c Abs. 1 BGB |
Kündigung wirkt später |
| Widerspruch gegen Kündigung (Sozialklausel) | bis 2 Monate vor Ende | Vertragsende | § 574b BGB |
Widerspruchsrecht entfällt |
| Zustimmung zur Mieterhöhung | bis Ende des übernächsten Monats | Zugang des Erhöhungsverlangens | § 558b BGB |
Vermieter kann auf Zustimmung klagen |
| Sperrfrist zwischen Mieterhöhungen | 15 Monate | letzte Mieterhöhung | § 558 Abs. 1 BGB |
Erhöhungsverlangen ist unwirksam |
IT-Recht
DSGVO, Abmahnung, Impressum und Widerrufsrecht · Zum Rechtsgebiet
| Frist | Dauer | Beginn | Fundstelle | Folge bei Versäumnis |
|---|---|---|---|---|
| Auskunft nach Art. 15 DSGVO | 1 Monat | Eingang des Antrags | Art. 12 Abs. 3 DSGVO |
Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde möglich |
| Meldung einer Datenpanne | 72 Stunden | Kenntnis von der Verletzung | Art. 33 DSGVO |
Bußgeld möglich |
| Widerrufsrecht im Onlinehandel | 14 Tage | Erhalt der Ware | § 355 BGB |
Widerruf ausgeschlossen |
| Widerruf bei fehlender Belehrung | 12 Monate und 14 Tage | Erhalt der Ware | § 356 Abs. 3 BGB |
danach erlischt das Recht |
| Gewährleistung bei Neuware | 2 Jahre | Übergabe der Sache | § 438 BGB |
Mängelansprüche verjähren |
| Unterlassungserklärung bindet | 30 Jahre | Annahme der Erklärung | § 195, § 197 BGB |
jeder Verstoß löst Vertragsstrafe aus |
Sicherheitsrecht
§ 34a GewO, Sachkunde, Hausrecht und Jedermannsrechte · Zum Rechtsgebiet
| Frist | Dauer | Beginn | Fundstelle | Folge bei Versäumnis |
|---|---|---|---|---|
| Unterrichtung nach § 34a GewO | 40 Stunden | Lehrgangsbeginn bei der IHK | § 34a Abs. 1 GewO |
ohne Nachweis kein Einsatz |
| Eintrag im Bewacherregister | vor Einsatzbeginn | Beschäftigungsaufnahme | § 11b GewO |
Bußgeld für das Unternehmen |
| Zuverlässigkeitsüberprüfung wiederholen | alle 5 Jahre | letzte Überprüfung | § 34a Abs. 1 GewO |
Erlaubnis kann widerrufen werden |
| Vorläufige Festnahme meldet an Polizei | unverzüglich | Festhalten der Person | § 127 Abs. 1 StPO |
Freiheitsberaubung möglich |
| Löschung von Videoaufzeichnungen | meist 48 bis 72 Stunden | Aufzeichnung | Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO |
Verstoß gegen Speicherbegrenzung |
Fragen und Antworten
Häufige Fragen zu Fristen
Wie wird eine Frist in Tagen oder Wochen berechnet?
Der Tag des Ereignisses zählt nicht mit (§ 187 Abs. 1 BGB). Eine Zwei-Wochen-Frist ab Zustellung am Montag, dem 3. März, endet am Montag, dem 17. März, um 24 Uhr. Bei Monatsfristen endet die Frist an dem Tag des Folgemonats, der dem Ereignistag entspricht (§ 188 Abs. 2 BGB).
Was gilt, wenn das Fristende auf einen Sonntag fällt?
Fällt das Ende einer Frist auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 193 BGB). Maßgeblich sind die Feiertage am Ort der Leistung – in Hessen also die hessischen.
Was ist der Unterschied zwischen Ausschlussfrist und Verjährung?
Eine Ausschlussfrist vernichtet das Recht selbst: Nach Ablauf ist der Anspruch endgültig weg, das Gericht prüft das von Amts wegen. Bei der Verjährung bleibt der Anspruch bestehen, der Schuldner kann die Leistung aber verweigern – und muss sich darauf ausdrücklich berufen. Die Drei-Wochen-Frist der Kündigungsschutzklage ist eine Ausschlussfrist, die Dreijahresfrist beim Pflichtteil eine Verjährungsfrist.
Lässt sich eine versäumte Frist noch retten?
Nur ausnahmsweise. Im Sozialrecht hilft der Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X, im Arbeitsrecht die nachträgliche Klagezulassung nach § 5 KSchG, im gerichtlichen Verfahren die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Alle setzen voraus, dass Sie die Versäumung nicht zu vertreten haben – Urlaub, Krankheit ohne Vertretungsmöglichkeit oder Unkenntnis genügen dafür meist nicht.
Zählt der Poststempel oder der Eingang bei der Behörde?
Der Eingang. Fristwahrend ist, wann das Schreiben beim Empfänger ankommt, nicht wann Sie es abgeschickt haben. Bei knappen Fristen sind Fax mit Sendebericht, persönliche Abgabe mit Eingangsstempel auf einer Kopie oder der Einwurf in den Nachtbriefkasten des Gerichts die sicheren Wege.
Stand und Verbindlichkeit
Alle Angaben mit Stand August 2026. Die Fundstellen sind angegeben, damit Sie jede Zahl selbst nachprüfen können. Ob eine Frist in Ihrem Fall bereits läuft und wann genau sie begonnen hat, kann nur eine Anwältin oder ein Anwalt nach Prüfung Ihrer Unterlagen beurteilen.
Eine Frist läuft bereits?
Dann zählt jeder Tag. Verschaffen Sie sich zuerst Klarheit über das Rechtsgebiet, dann über die Kosten – und holen Sie anwaltlichen Rat, bevor die Frist abläuft.