Zum Inhalt springen
MKR-Jur.de Rechtsanwälte in Kassel finden

Verkehrsrecht 4 Min. Lesezeit

Punkte in Flensburg: Abbau, Fristen, Entzug

Ab acht Punkten ist der Führerschein weg. Wann Punkte verfallen, wie das Fahreignungsseminar wirkt und warum die Tilgung nicht gehemmt wird – der Überblick.

Das Fahreignungs-Bewertungssystem ist seit der Reform 2014 einfacher geworden – und in einem Punkt strenger: Alte Punkte lassen sich nicht mehr durch Wohlverhalten „retten", und ab acht Punkten gibt es keinen Ermessensspielraum mehr.

Wie viele Punkte ein Verstoß kostet

Eingetragen wird nur, was verkehrssicherheitsrelevant ist. Falschparken und ähnliche Verwarnungsgelder bis 55 Euro bleiben außen vor.

PunkteWofür
1 PunktOrdnungswidrigkeit ab 60 Euro Geldbuße – etwa 21 bis 30 km/h zu schnell innerorts, Handy am Steuer, Rotlichtverstoß
2 PunkteOrdnungswidrigkeit mit Fahrverbot, oder Straftat ohne Entziehung der Fahrerlaubnis – etwa 0,5 Promille, Nötigung im Straßenverkehr
3 PunkteStraftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis – Trunkenheitsfahrt ab 1,1 Promille, Unfallflucht, Gefährdung des Straßenverkehrs

Die Stufen bis zum Entzug

Das System sieht drei Stufen vor (§ 4 StVG):

PunktestandFolge
1 bis 3Vormerkung, keine Maßnahme
4 bis 5Ermahnung, schriftlich, dazu der Hinweis auf das Fahreignungsseminar
6 bis 7Verwarnung, kostenpflichtig, mit dringender Empfehlung zum Seminar
ab 8Entziehung der Fahrerlaubnis

Bei acht Punkten hat die Behörde kein Ermessen. Die Fahrerlaubnis wird entzogen, unabhängig davon, ob Sie beruflich darauf angewiesen sind.

Wichtig ist das sogenannte Tattagprinzip: Maßgeblich ist der Tag des Verstoßes, nicht der Tag der Eintragung. Erreichen Sie acht Punkte, obwohl Sie eine Stufe übersprungen haben, weil mehrere Verstöße gleichzeitig eintrafen, wird die übersprungene Maßnahme nachgeholt und der Punktestand entsprechend reduziert.

Wann Punkte verfallen

Jeder Eintrag hat seine eigene Tilgungsfrist, die unabhängig von späteren Verstößen läuft:

EintragTilgungsfrist
1 Punkt (Ordnungswidrigkeit)2 Jahre 6 Monate
2 Punkte (schwere Ordnungswidrigkeit, Straftat)5 Jahre
3 Punkte (Straftat mit Entziehung)10 Jahre

Die Frist beginnt mit der Rechtskraft der Entscheidung, nicht mit dem Tattag. Danach kommt eine einjährige Überliegefrist, in der der Eintrag noch gespeichert, aber nicht mehr verwertet wird.

Die vor 2014 geltende Tilgungshemmung – bei der ein neuer Verstoß die Löschung aller alten Punkte hinauszögerte – ist abgeschafft. Punkte verfallen heute zuverlässig.

Punkte freiwillig abbauen

Möglich ist das nur in einem engen Rahmen. Beim Fahreignungsseminar wird ein Punkt abgebaut, aber nur:

  • bei einem Stand von eins bis fünf Punkten und
  • höchstens alle fünf Jahre

Ab sechs Punkten bringt das Seminar keinen Abbau mehr. Wer also bei fünf Punkten steht und weiß, dass es eng wird, sollte nicht warten.

Das Seminar besteht aus einem verkehrspädagogischen und einem verkehrspsychologischen Teil und kostet je nach Anbieter meist 350 bis 500 Euro. Die Teilnahme ist freiwillig; eine Bescheinigung ist bei der Behörde vorzulegen.

Nicht zu verwechseln mit der medizinisch-psychologischen Untersuchung: Die baut keine Punkte ab, sondern ist Voraussetzung für die Neuerteilung nach einem Entzug.

Der wirksamste Weg: dass es gar nicht erst zur Eintragung kommt

Eingetragen wird erst mit Rechtskraft des Bußgeldbescheids. Wer den Bescheid bezahlt, macht ihn rechtskräftig – und akzeptiert damit die Punkte.

Deshalb ist die entscheidende Weiche der Einspruch innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung (§ 67 OWiG). Er lohnt besonders, wenn Sie ohnehin nahe an einer Maßnahmenstufe stehen.

Angreifbar sind Bußgeldbescheide häufiger, als man denkt:

  • Eichung des Messgeräts abgelaufen oder nicht nachweisbar
  • Aufstellung außerhalb der Vorgaben, etwa zu geringer Abstand zum Ortsschild
  • Fahreridentifizierung anhand eines unscharfen Fotos nicht möglich
  • Rohmessdaten nicht gespeichert oder nicht herausgegeben
  • Verjährung – drei Monate bis zum Bußgeldbescheid, die Unterbrechungskette ist oft lückenhaft

Beurteilen lässt sich das nur nach Akteneinsicht, und die erhält allein ein Rechtsanwalt. Wie das Verfahren abläuft, steht ausführlich im Beitrag Bußgeldbescheid: wann sich der Einspruch lohnt.

Der Sonderfall Probezeit

In der zweijährigen Probezeit gilt ein eigenes System. Verstöße werden in A- und B-Verstöße eingeteilt:

  • A-Verstoß (schwerwiegend): Rotlicht, Abstand, deutliche Geschwindigkeitsüberschreitung, Alkohol
  • B-Verstoß (weniger schwerwiegend): etwa abgefahrene Reifen, Verstoß gegen Auflagen

Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße führen zur Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre und zur Anordnung eines Aufbauseminars. Für Fahranfänger gilt zudem das absolute Alkoholverbot: 0,0 Promille bis zum 21. Lebensjahr beziehungsweise bis zum Ende der Probezeit.

Was Sie tun sollten, wenn es eng wird

  1. Punktestand abfragen beim Kraftfahrt-Bundesamt – kostenlos und für Sie selbst jederzeit möglich.
  2. Tilgungsdaten notieren. Wann fällt welcher Eintrag weg? Manchmal genügt Abwarten.
  3. Bei ein bis fünf Punkten das Seminar prüfen, solange es noch wirkt.
  4. Jeden neuen Bescheid prüfen lassen, bevor Sie zahlen.
  5. Bei Verwarnung ab sechs Punkten das Fahrverhalten dokumentieren und rechtlichen Rat einholen – ab acht ist der Führerschein ohne Ermessensspielraum weg.

Unfallregulierung, Fahrverbot und alle Fristen im Überblick: Verkehrsrecht.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen zum Thema

Wie erfahre ich meinen Punktestand?

Kostenlos beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg. Der Antrag ist schriftlich mit beglaubigter Unterschrift, persönlich vor Ort oder online mit dem elektronischen Personalausweis und PIN möglich. Die Auskunft erhalten nur Sie selbst, nicht Dritte.

Werden Punkte gelöscht, wenn ich das Bußgeld zahle?

Nein. Die Zahlung ist gerade das Gegenteil: Sie macht den Bescheid rechtskräftig und löst die Eintragung aus. Wer Punkte vermeiden will, muss innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen – nicht zahlen.

Verlängert ein neuer Verstoß die Tilgung alter Punkte?

Nein. Seit der Reform 2014 gilt für jeden Eintrag eine eigene Tilgungsfrist, die unabhängig von späteren Verstößen läuft. Die früher gefürchtete Tilgungshemmung gibt es nicht mehr.

Was passiert nach dem Entzug der Fahrerlaubnis?

Es folgt eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten. Danach müssen Sie die Fahrerlaubnis neu beantragen. Die Behörde ordnet dabei in aller Regel eine medizinisch-psychologische Untersuchung an; ohne positives Gutachten wird nicht neu erteilt.

Weiterlesen

Passende Beiträge

Mehr zum Verkehrsrecht

Fristen, Ablauf und häufige Fragen finden Sie gebündelt auf der Übersichtsseite des Rechtsgebiets.